Datenlöschung und Datenträgervernichtung
DSGVO-konform und sicher.
Spätestens seit der Datenschutzgundverordnung und immer neuen Skandalen um Datenmissbrauch ist allen klar, wie wichtig es ist, mit Daten verantwortungsvoll umzugehen. Daher geben viele Unternehmen ihre Daten nicht gern aus der Hand. In-House Applikationen bieten jedoch oft keine vollständige Löschung, und durch reine Zerstörung opfert man wertvolle, wiederverwendbare Geräte.
Unser Angebot
Löschen und vernichten
Datenlöschung
Die Datenlöschung von ConJob ist geeignet für Desktops, Laptops, Severs mit ARID-Systemen, Smartphones, Tablets (iOS und Android).
Es wird ein detailliertes Löschungsprotokoll inkl. Hardware-Check generiert. Die Löschung erfolgt gemäß ISO 27001, ISO 27040, PCI DSS, HIPAA, FedRAMP und NIST.
Bei dieser Methode gibt es die Möglichkeit zur Wiederverwendung Ihrer GeräteDatenvernichtung
Dokumentiert und nicht wiederherstellbar.
Die Datenträgervernichtung ist geeignet für ältere und/oder defekte Datenträger.
Datenträger können nicht wieder vermarktet werden.
Nach DSGVO muss für die rechtskonforme Abwicklung von Datenlöschungs- oder Datenträgervernichtungsaufträgen zwischen Auftraggeber und Dienstleister eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden und die Technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM’s) des Dienstleisters bekanntgegeben werden, die zur Verhinderung von Datenmissbrauch getroffen sind.
Beides ist nachstehend als Download angeboten. Wir weisen darauf hin, dass zur Erfüllung Ihrer Datenschutzpflicht vor Übergabe von Daten an uns die gegengezeichnete Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung bei uns vorliegen muss.
Auftragsablauf
So läuft die Beauftragung von ConJob für Datenlöschung / Datenträgervernichtung ab:
1. Anfrage
Senden Sie uns eine möglichst detaillierte Anfrage zum gewünschten Auftragsumfang mit Angabe ob es sich um Einzel- und / oder um noch in Geräten verbaute Datenträger handelt.
Hier können Sie uns Ihre Anfrage schicken.2. Angebot
Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. In der Regel geschieht das innerhalb von 2 Werktagen.
3. Abholung
Wir liefern nach Auftragserteilung die vereinbarten Sammelbehälter bzw. holen die Datenträger bei Ihnen in der Firma ab und bringen Sie zu unserem Standort.
4. Datenträgervernichtung /-löschung
Die Geräte werden nach DIN 66399 bis zur Löschung /Datenträgervernichtung kontrolliert gelagert. Vor der Vernichtung wird die Serien-Nr. jedes Datenträger registriert und in den Vernichtungsreport übertragen. Datenträger zur Wiederverwendung, oder die an Sie zurückzugeben sind, werden qualifiziert gelöscht und ein detaillierter Löschreport wird automatisch erstellt. Geräte, aus denen Datenträger ausgebaut wurden, werden sachgemäß recycelt oder bei entsprechender Wertigkeit auch wiederverwendet.
5. Nachweis
Sie erhalten mit der Rechnung alle datenschutz- und ggf. abfallrechtlich erforderlichen Nachweise in Form von Vernichtungs- bzw. Löschreports und ggf. Wiegeschein für Ihre Dokumentation.
Anfragen
Datenlöschung & Datenträgervernichtung
Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage!
Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Anfrage?
Zentrale Telefonnummer: 089 748933-0
Zentrale E-Mail-Adresse: conjob@condrobs.de
Die richtige Ansprechperson finden
Haben Sie Fragen zur Datenträgervernichtung?
Ja:
- Die Software Blancco ist der Weltmarktführer und vielfach zertifiziert. Sie ist die einzige Software, die vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie) empfohlen wird.
- Unser Festplattenschredder entspricht von der Schreddergut-Größe der Sicherheitsstufe 3, das Schreddergut wird im betrieblichen Prozess noch mehrfach vermischt (Umleeren von Behältern), so dass gemäß DIN 66399 die Sicherheitsstufe 3 (höchste Sicherheitsanforderungen) erreicht werden können.
Immer wenn die Festplatte als solche wiederverwendet werden soll, ist Schreddern ausgeschlossen. Bei beiden Verfahren ist ein Auslesen der Daten dauerhaft nicht mehr möglich. Da bei der Löschreporterstellung alles per Software erfolgt, ist die Zuordnung zu den gelöschten Datenträgerkennungen absolut verwechslungssicher. Hier kommt bei den Vernichtungsreporten die Übertragung der Scanergebnisse der Serien-Nrn. (Barcodes) durch Menschen ins Spiel, bei denen Verwechslungen grundsätzlich nie mit letzter Sicherheit auszuschließen sind.